Patricia und Michael Rüster
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Wer fremde Vermögensinteressen wahrnimmt und zum Beispiel beratend oder begutachtend für andere tätig wird, trifft täglich viele Entscheidungen. Ein Fehler kann schnell weitreichende Konsequenzen haben und ein Vermögen kosten – Ihr Vermögen.
Im Dienstleistungssektor tätige Personen und Institutionen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt, denn Vermögenschäden können grundsätzlich nur im Rahmen der vertraglichen Haftung geltend gemacht werden. Hier schützt die Vermögensschaden-Haftpflicht.
Überlassen Sie Ihre betriebliche Existenz nicht glücklichen Umständen. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.