Patricia und Michael Rüster
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Nicht abgedeckte Baugruben, provisorische Treppenkonstruktionen oder schlecht beleuchtetes Baumaterial auf dem Gehweg – eine Baustelle ist immer eine Gefahrenquelle. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu treffen. Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und genießen umfassenden Schutz, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens geltend gemacht werden – übrigens auch dann, wenn es darüber zum Rechtsstreit kommt.
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